Die Rücktrittsregelung für Prüfungen im Lehramtsstudium ist in §10 (3) Satz 1 der LAPO (Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung …) festgelegt:
Unbeschadet der Fristen nach §§ 8, 27 ist bis zum Ende des dritten Werktages vor dem Prüfungstag ein Rücktritt von schriftlichen und mündlichen Prüfungen ohne Angabe von Gründen gegenüber der Prüfenden oder dem Prüfenden zulässig; als Werktage gelten die Tage von Montag bis einschließlich Freitag.